Immer einen kühlen Kopf bewahren

Ihre Klimaanlage sorgt bei Hitze für angenehme Temperaturen im Innenraum und bei feuchtem Wetter für trockene Luft und freie Sicht. Sie dient somit nicht nur dem Komfort, sondern auch dem sicheren Fahren bei allen Temperaturen.

Damit dies auch in Zukunft so bleibt, empfehlen wir Ihnen den Klimaanlagen-Check. Denn die möglichen Auswirkungen einer funktionsbeeinträchtigten Klimaanlage reichen von unangenehmer Geruchsentwicklung bis hin zu einem kompletten Systemausfall.

Der Einstieg nur 19,90 €

Sicht- und Funktionsprüfung der Klimaanlage


Die Technikprüfung nur 76,90 €

Sicht- und Funktionsprüfung der Komponenten der Klimaanlage, Leckortung, Ablassen des Kältemittels inkl. fachgerechter Entsorgung und wieder Auffüllen der Klimaanlage mit einem neuen Kältemittel (zzgl. Kältemittel nach verwendeter Menge)


Die einfache Desinfektion nur 36,50 €

Desinfektion der Zuluft ohne Ausbau von Komponenten und ohne Filtertausch


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1) Zertifikatsbedingungen Opel Klimaanlagen-Check
1. Garantiegeber ist der ausgebende Opel Partner. Die Garantie gilt ausschließlich für die Instandsetzung durch den Opel Partner. Ersetzte Teile werden Eigentum des Opel Partners.
Der Opel Partner wird den Rechnungsbetrag für die Behebung von Mängeln an dem benannten Fahrzeug übernehmen, soweit diese Opel Original Teilebetreffen und im Rahmen des „Opel Klimaanlagen-Checks“ als „O. K.“ eingestuft wurden oder ersetzt worden sind. Der Garantieberechtigte trägt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Prozent des Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.).
2. Die Garantie ist gültig ab dem Aushändigungsdatum des Garantie-Zertifikats für einen Zeitraum von drei Monaten. Alle Garantieansprüche verjähren mit Ablauf der jeweiligen Garantiefrist.
3. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• der Austausch des Innenraumfilters und die Desinfektion der Klimaanlage
• Defekte, die nicht durch Opel Original Teile verursacht wurden, sowie sämtliche Folgeschäden
• Defekte, die auf den schleichenden Kältemittelverlust, mangelhafte Kontrolle, unsachgemäße Behandlung oder auf sonstige äußere, nicht durch den Opel Partner zu verantwortende Umstände zurückzuführen sind (beispielsweise Unfall, Steinschlag etc.)
• Abschleppkosten/Mobilitätskosten
4. Garantieansprüche bestehen nicht, wenn die Klimaanlage zuvor durch einen Dritten, der kein Opel Partner ist, instand gesetzt oder kontrolliert wurde.
5. Ein Garantiefall muss unverzüglich dem zertifikatsgebenden Opel Partner unter Vorlage des Zertifikats gemeldet und das Fahrzeug für die Reparatur zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 7/2014

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